Mobilheim – ein zunehmender Trend für modernes Wohnen
Sich ein Mobilheim zu kaufen, ist seit einigen Jahren ein beliebtes Wohnkonzept für zahlreiche Menschen, die flexibler und unabhängiger leben wollen.
Welche Arten von Mobilheimen gibt es?
Beim Mobilheim sind grundsätzlich zwei Arten zu unterscheiden, und zwar solche mit Rädern und solche ohne. Mobilhäuser mit Rädern verfügen über ein eigenes Fahrgestell. Sie können wie ein Wohnwagen oder ein Anhänger mit einer Zugmaschine bewegt werden. In diese Kategorie gehören Tiny Houses, umgebaute Zirkus- und Bauwagen sowie sogenannte Trailerhomes.
Mobilheime ohne Räder werden für eine Ortsveränderung mit einem Kran auf einen Lkw gehievt und befördert. Sie werden auch als Mobile Bungalows oder Wohncubes bezeichnet. Wohncontainer fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Was macht ein Mobilheim so attraktiv?
In der heutigen Gesellschaft sind Mobilität und Flexibilität wichtiger denn je zuvor. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung bindet die Eigentümer über lange Zeit fest an einen Ort, meist sogar ein Leben lang. Vor allem die jüngere Generation will sich damit aber nicht zufriedengeben. Sie schreckt auch vor den höheren Investitionen zurück. Ein Mobilheim hingegen bietet die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen und gleichzeitig unabhängig von einem einzigen Standort zu sein.
Aus diesen Bedürfnissen hat sich in den vergangenen Jahren ein Trend entwickelt, der auch in Zukunft weitere Kreise ziehen wird. Denn für einen Wohnortwechsel sind nicht nur persönliche, sondern häufig auch berufliche Gründe ausschlaggebend. Da erweist es sich als praktisch, wenn man seinen Lebensmittelpunkt einfach in Form eines Mobilhauses mitnehmen kann.
Ein Mobilheim hat auch Vorteile, wenn es einmal verkauft werden sollte. Mit dem aktuellen Trend wächst die Zielgruppe potenzieller Käufer. Auf Grund der Mobilität lässt sich ein bewegliches Tiny House nicht nur in einer bestimmten Region anbieten, sondern in ganz Deutschland oder sogar europaweit.
Welche Nachteile bringt ein Mobilheim mit sich?
Ein Nachteil der Mobilität und der damit verbundenen Optik kann die Aufstellungsmöglichkeit sein. Bis jetzt gibt es in vielen Gemeinden noch Probleme durch vorhandene Bebauungspläne. Mobile Häuser, ob mit oder ohne Räder, gelten nach deutschem Recht als Gebäude, für die eine Baugenehmigung beantragt werden muss, wenn sie länger an einem Platz aufgestellt werden.
In diesem Punkt bleibt abzuwarten, ob und wie sich die zuständige Politik und die baurechtliche Situation entwickelt. Es gibt mittlerweile in zahlreichen Regionen und Kommunen Interessensverbände und Bürgervereine. Diese machen sich für Mobilheime stark und plädieren für eine Änderung des Baurechts. Der akute Wohnungsmangel in Großstädten und Ballungsräumen sowie steigende Kosten für Mieten und Energie können dazu beitragen, dass sich politisch etwas bewegt und die Bundesländer ihr jeweiliges Baurecht für innovative Wohnformen öffnen.
Wie erlangt man eine Baugenehmigung für ein Mobilheim?
Aktuell wird in den meisten Wohngebieten noch eine Baugenehmigung gefordert. Das gilt in dem Fall, wenn das Mobilhaus Erstwohnsitz werden soll. Das ist problematisch für Interessenten. Es bestehen allerdings recht gute Chancen für Gebiete, die im jeweiligen Bebauungsplan für die sogenannte „Entwicklung der Wohnnutzung“ vorgesehen sind. Dies sind Flächen, die für neuartige und innovative Wohnkonzepte eingerichtet wurden.
Einfacher zu handhaben ist die Aufstellung des Mobilheims auf einem Campingplatz, da dort keine Baugenehmigung beantragt werden muss. Dauercamping ist zwar als Erstwohnsitz gesetzlich auch nicht erlaubt, wird aber von vielen Kommunen stillschweigend toleriert, weil in vielen Regionen nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Das Mobilheim muss jedoch einige Merkmale aufweisen, die auch für feststehende Gebäude gelten. Dazu zählen:
- eine Mindestdeckenhöhe von 240 Zentimetern
- das Vorhandensein einer Küche und eines Bades mit einem Fenster oder einer angemessenen Lüftung
- ein Blitzableiter für Mobilhäuser aus Holz
- Türen, Fenster, Treppen und Fluchtwege nach den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung
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